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Endbenutzerlizenzvertrag
macOS-Software, die über Wiederverkäufer vertrieben wird

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen (dem „Lizenznehmer“) und Marcel Bresink Software-Systeme.

1. Definitionen

Genehmigte Nutzung:
die festgelegte Stufe, bis zu welcher der Lizenznehmer befugt ist, das Programm auszuführen oder anderweitig zu nutzen. Diese Stufe wird gemessen an Anzahl der Benutzer, Anzahl der Computer oder an einer anderen Messgröße, die von MBS festgelegt wird.
MBS:
Dr. Marcel Bresink, Marcel Bresink Software-Systeme.
Programm:
die folgenden Elemente, einschließlich des Originals und aller ganzen oder teilweisen Kopien: (1) maschinenlesbare Anweisungen und Daten, (2) Komponenten, Dateien und Module, (3) audiovisuelle Inhalte, wie Bilder, Texte, Aufnahmen oder Fotos und (4) damit in Zusammenhang stehendes lizenziertes Material (wie z.B. Dokumentation).
Programmaktivierung:
das Verknüpfen einer Registrierung mit einer wohldefinierten Genehmigten Nutzung für eine bestimmte Zeitdauer über ein technisches Feature, das vom Programm angeboten und vom Lizenznehmer ausgelöst wird. Beispielsweise bestätigt der Lizenznehmer an MBS, indem er eine bestimmte Internet-Kommunikationsfunktion des Programms startet, dass das Programm in Zukunft auf einem bestimmten Computer genutzt werden soll.
Registrierung:
ein Besitznachweis, der die Genehmigte Nutzung des Lizenznehmers ausweist. Die Registrierung kann außerdem als Nachweis für weitere Befugnisse des Lizenznehmers verwendet werden, wie technische Unterstützung, Garantie, Preisgestaltung zukünftiger Upgrades, falls angeboten, oder die Teilnahme an Sonder- oder Werbeaktionen.

2. Lizenzerteilung

Das Programm bleibt im Eigentum von MBS. Es ist urheberrechtlich geschützt und wird zur Nutzung lizenziert, nicht verkauft. MBS gewährt dem Lizenznehmer die nichtexklusive Genehmigung, (1) das Programm innerhalb des Rahmens der Genehmigten Nutzung zu verwenden, die durch die Registrierung angegeben wird, (2) Kopien anzulegen, sofern zur Genehmigten Nutzung erforderlich, (3) eine Sicherungskopie zu erstellen, falls sichergestellt ist, dass

a) der Lizenznehmer Programm und Registrierung, falls vorhanden, gesetzmäßig erworben hat und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält,

b) die Sicherungskopie nicht ausgeführt wird, es sei denn, das gesicherte Programm kann nicht mehr ausgeführt werden,

c) der Lizenznehmer alle Urheberrechtshinweise und andere Vermerke von Schutzrechten auf jede Kopie oder teilweise Kopie überträgt,

d) der Lizenznehmer sicherstellt, dass Jeder, der das Programm nutzt, stellvertretend für den Lizenznehmer handelt und sich an die Bestimmungen dieser Vereinbarung hält,

e) der Lizenznehmer nicht (1) das Programm auf andere Weise verwendet, kopiert, ändert oder weitergibt, als es durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist, (2) das Programm rückwärts assembliert, kompiliert, anderweitig übersetzt oder rückentwickelt (Reverse Engineering), es sei denn, die Gesetzeslage gestattet dies ausdrücklich und dies kann nicht vertraglich eingeschränkt werden, (3) irgendeine der Komponenten, Dateien, Module, audiovisuellen Inhalte oder damit in Zusammenhang stehendes lizenziertes Material getrennt vom Programm verwendet, oder (4) das Programm weiterlizenziert, vermietet oder verleast.

Die Lizenz bezieht sich auf jede Kopie des Programms, die der Lizenznehmer anfertigt.

2.1 Aktualisierungen (Updates)

Wenn der Lizenznehmer ein Update des Programms erhält, akzeptiert er zusätzliche oder geänderte Bestimmungen, die sich auf das Update beziehen, falls das Update mit Informationen ausgeliefert wird, die solche Bestimmungen vorsehen.

2.2 Nutzung für eine beschränkte Zeitdauer

Falls die Registrierung eine Genehmigte Nutzung für einen eingeschränkten Zeitraum angibt, endet das Nutzungsrecht des Lizenznehmers am Ende dieses Zeitraums, falls nicht Lizenznehmer und MBS darin übereinkommen, die Nutzungsgenehmigung zu verlängern.

2.3 Vertragsende und Kündigung

Diese Vereinbarung bleibt wirksam, bis sie gekündigt wird. MBS kann das Nutzungsrecht des Lizenznehmers außer Kraft setzen, falls dieser sich nicht an die Bestimmungen dieser Vereinbarung hält.

Sollte die Nutzungsvereinbarung von einer der beiden Parteien aus irgendeinem Grund gekündigt worden sein, wird vereinbart, dass der Lizenznehmer die Nutzung sofort beendet und alle Kopien des Programms vernichtet. Alle Bedingungen dieser Vereinbarung, die von ihrer Natur her die Laufzeit dieser Vereinbarung überdauern, bleiben wirksam, bis sie erfüllt worden sind. Dies gilt für beide Vertragsparteien, bzw. deren Nachfolger oder Abtretungsempfänger.

3. Gebühren

Die Gebühren werden auf Basis der erworbenen Genehmigten Nutzung berechnet, die in der Registrierung angegeben ist. Falls der Lizenznehmer die Genehmigte Nutzung erweitern möchte, muss er den autorisierten Verkäufer im Voraus benachrichtigen und die fälligen Gebühren zahlen.

4. Registrierung und Programmaktivierung

Die Registrierung kann bei autorisierten Wiederverkäufern erworben werden. Falls keine Registrierung für das Programm erworben wurde, ist die Genehmigte Nutzung eingeschränkt. Einschränkung bedeutet, dass nur wenige oder keine Funktionen des Programms genutzt werden können oder die praktische Verwendung behindert wird. Maß und Art der Einschränkung wird in der Programmdokumentation beschrieben. Diese eingeschränkte Genehmigte Nutzung bezieht sich auf eine unbeschränkte Zahl von Benutzern auf einer angemessenen Zahl von Computern, die sich im Besitz oder Eigentum des Lizenznehmers befinden.

Falls der Lizenznehmer eine Registrierung für das Programm erworben hat, wird die Einschränkung aufgehoben, so dass ungehinderte Genehmigte Nutzung, wie von der Registrierung festgelegt, auf einen bestimmten Computer möglich wird, sobald der Lizenznehmer Programmaktivierung auf diesem Computer ausgelöst hast. Programmaktivierung erfordert eine Internet-Verbindung, die vom Lizenznehmer auf dessen Kosten in Betrieb gehalten werden muss. MBS kann zulassen, dass Programmaktivierung stellvertretend auf einen anderen Computer übertragen wird, falls derjenige Computer, für den die Genehmigte Nutzung bestätigt werden soll, nicht mit dem Internet verbunden ist.

Der Lizenznehmer kann die Programmaktivierung für einen bestimmten Computer jederzeit aufheben, zum Beispiel um Genehmigte Nutzung von diesem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen. Dies erfordert ebenso eine Internet-Verbindung unter den vorgenannten Bedingungen auf demjenigen Computer, dessen Programmaktivierung zurückgenommen werden soll.

Um Programmaktivierung technisch zu realisieren, ist MBS dazu berechtigt, Daten über die betroffenen Objekte zu verarbeiten und zu speichern, insbesondere Zeitpunkt der Aktivierung, eine Identifikation der Registrierung und eine Identifikation des Computers. Um Missbrauch zu vermeiden kann außerdem eine zusätzliche Identifikation der Internet-Verbindung (wie die IP-Adresse) verarbeitet und für die Dauer von 15 Minuten gespeichert werden.

MBS versucht, alle Internet-Dienste, die für die Programmaktivierung notwendig sind, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Unterbrechung und Fehler betriebsbereit zu halten. Um dies zu erreichen, kann die Nutzung der Dienste Dritter erforderlich sein, die nicht im Einfluss von MBS stehen. Nach derzeitigem Stand der Technik kommen MBS und der Lizenznehmer darin überein, dass es nicht möglich ist, ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb aller Dienste zu jedem Zeitpunkt unter allen Umständen zu gewährleisten. MBS ist nicht für Schäden verantwortlich, die aus einer fehlgeschlagenen oder verzögerten Programmaktivierung entstehen.

4.1 Umfang der Registrierung

Eine Standardregistrierung erlaubt Genehmigte Nutzung des Programms für mehrere Benutzer auf einem einzelnen Computer, der im Eigentum des Lizenznehmers ist. Falls der Lizenznehmer eine Privatperson ist, wird die nicht gleichzeitige Nutzung auf einem zweiten Computer, der hauptsächlich für die persönliche Verwendung dieser Privatperson vorgesehen ist (z.B. ein Mobilcomputer), zusätzlich gestattet.

Falls der Lizenznehmer keine Privatperson ist, wird der Gültigkeitsbereich der Genehmigten Nutzung auf dessen juristische Person beschränkt, wobei Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen ausgenommen sind, die aus steuerlichen Gründen oder aus Gründen der Rechtspersönlichkeit eine eigene Existenz haben. Im privatwirtschaftlichen Sektor wäre dies beispielsweise eine Firma, Teilhaberschaft oder Zusammenschluss, ausgenommen Unterorganisationen mit eigener Steueridentifikationsnummer oder Registereintrag. Im öffentlichen Sektor wäre dies beispielsweise eine Gebietskörperschaft oder lokale Behörde.

Die Beschränkung der Genehmigten Nutzung auf einen einzelnen Computer (bzw. zwei privat genutzten Computern), kann aufgehoben werden, indem mehrere Standardregistrierungen erworben werden. Beispielsweise würden drei Standardregistrierungen die Genehmigte Nutzung auf drei Computern für Organisationen, beziehungsweise die Genehmigte Nutzung von sechs Computern für Privatleute unter den oben genannten Bedingungen ermöglichen.

Falls verfügbar kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl eine Standortlizenz erwerben, welche die Genehmigte Nutzung für eine unbegrenzte Zahl von Benutzern auf allen Computern eines geografisch zusammenhängenden Nutzungsortes erlaubt, z.B. der Zweigstelle eine Firma. Falls verfügbar kann der Lizenznehmer alternativ eine Globale Lizenz erwerben, welche die Genehmigte Nutzung für eine unbegrenzte Zahl von Benutzern auf allen Computern gestattet, die dem Lizenznehmer gehören.

4.2 Personalisierte Registrierungen

Unter bestimmten Umständen und nach alleinigem Ermessen von MBS kann eine Registrierung in personalisierter Form ausgestellt werden, was bedeutet, dass die Registrierung den Lizenznehmer ausdrücklich nennt und das Programm in der Lage ist, dessen Identität im Klartext sichtbar zu machen. Dies schließt Registrierungen, die vor dem 1. Juni 2016 verkauft wurden, mit ein, ist aber nicht darauf beschränkt. Für diese Art von Registrierung gelten folgende zusätzlichen Regelungen:

a) Programmaktivierung ist nicht erforderlich und nicht möglich.

b) Falls der Lizenznehmer eine Privatperson ist, kann sich diese Person dazu entscheiden, diejenige Regelung, die Genehmigte Nutzung für mehrere Benutzer auf einem einzelnen Computer erlaubt, durch eine alternative Regelung zu ersetzen, die nur einer Einzelperson die Erlaubnis gibt, das Programm auf einer unbeschränkten Zahl von Computern zu nutzen, die diese Person besitzt. MBS muss über diese Entscheidung nicht informiert werden.

c) In keinem Fall wird es allerdings gestattet, eine einzelne, personalisierte Standardregistrierung dazu zu verwenden, dass mehrere Benutzer das Programm auf mehreren Computern einsetzen, wobei es keine Rolle spielt, ob dieser Einsatz gleichzeitig erfolgt.

5. Übertragung des Nutzungsrechts

Der Lizenznehmer darf das Programm und alle seine Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Lizenzvertrag ergeben, nur dann an einen Dritten übertragen, wenn der Dritte den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmt. Falls die Vereinbarung aus irgendeinem Grund von einer der beiden Parteien gekündigt wurde, ist es dem Lizenznehmer verboten, das Programm an einen Dritten weiterzugeben. Der Lizenznehmer darf keinen Teil von (1) Programm oder (2) Genehmigter Nutzung weitergeben. Wenn der Lizenznehmer die Lizenz überträgt, muss er gleichzeitig die erworbenen Registrierungen weitergeben. Nach der Übertragung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers.

6. Garantie und Haftungsausschluss

6.1 Eingeschränkte Garantie

MBS gewährleistet, dass das Programm, sofern es in seiner spezifizierten Betriebsumgebung verwendet wird, seine Spezifikation einhält. Diese Spezifikation und die Definition der Betriebsumgebung können der Dokumentation entnommen werden, die dem Programm beiliegt, oder können von MBS anderweitig veröffentlicht werden, beispielsweise in einer Produktbeschreibung. Die Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum oder der Bereitstellung des Programms an den ursprünglichen Lizenznehmer. Deren Länge wird als diejenige Mindestdauer festgelegt, die das geltende Gesetz in dem Land vorschreibt, in dem das Programm genutzt wird. Falls kein Minimum vorgeschrieben ist, wird sie auf sechs Monate festgelegt.

Garantien können sich nur auf unveränderte Teile des Programms beziehen. Der Lizenznehmer ist für die Ergebnisse verantwortlich, die durch die Nutzung des Programms erzielt werden.

Falls das Programm während der Garantiezeit nicht wie gewährleistet funktioniert, und der Mangel kann über Dokumente, die von MBS als Bekannte Fehler und Probleme oder Wichtige Hinweise veröffentlicht wurden, nicht behoben werden, ist der Lizenznehmer berechtigt, Programm und dessen Registrierung zurückzugeben und eine Rückerstattung des Betrags von der Partei verlangen, bei der der Lizenznehmer die Produkte erworben hat. Hierbei ist es notwendig, mit MBS Kontakt aufzunehmen, um Anweisungen zu erhalten, wie die Rückerstattung vorgenommen werden kann. Nach Rückgabe von Programm und Registrierung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers.

Vertragsbedingungen ausschließlich für Nutzer in der rechtlichen Zuständigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika

6.2 Ausschlüsse

Diese Garantien sind ausschließliche Garantien des Lizenznehmers und ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien oder Bedingungen für die Marktgängigkeit, die zufriedenstellende Qualität, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder Titel, sowie Garantie oder Bedingung der Nichtverletzung immaterieller Rechte. In einigen Staaten oder Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss ausdrücklicher oder stillschweigender Garantien nicht zulässig, so dass der oben genannte Ausschluss möglicherweise nicht für den Lizenznehmer gilt. In diesem Fall sind diese Garantien auf den Garantiezeitraum beschränkt. Nach diesem Zeitraum gelten keine Garantien mehr. In einigen Bundesstaaten oder Gerichtsbarkeiten ist keine Beschränkung der Dauer einer stillschweigenden Garantie zulässig. Daher gilt die oben genannte Beschränkung möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.

Diese Garantien gewähren dem Lizenznehmer bestimmte gesetzliche Rechte. Der Lizenznehmer kann auch andere Rechte haben, die von Bundesstaat zu Bundesstaat oder von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit variieren.

Die Garantien in Abschnitt 6 werden ausschließlich von MBS bereitgestellt. Die in diesem Abschnitt 6.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten jedoch auch für die Lieferanten von MBS für den Code Dritter. Diese Lieferanten stellen diesen Code ohne Garantien oder Bedingungen jeglicher Art zur Verfügung. Durch diesen Absatz werden die Gewährleistungsverpflichtungen von MBS im Rahmen dieser Vereinbarung nicht aufgehoben.

6.3 Haftungsausschluss

In keinem Fall haften MBS oder andere Personen, die an der Erstellung, Produktion, Vermarktung, Verbreitung oder Lieferung des Programms beteiligt sind, für irgendwelche Schäden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Schadensersatz für den Verlust von Geschäftsgewinnen, für die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, für den Verlust von Geschäftsinformationen oder für sonstige finanzielle Verluste, die sich aus der Nutzung des Programms oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Programms ergeben, selbst wenn der Lizenznehmer über die Möglichkeit solcher Schäden benachrichtigt wurde.

MBS haftet in keinem Fall für besondere, indirekte oder Folgeschäden oder für Schäden jeglicher Art, sei es im Rahmen eines Vertrags, einer Fahrlässigkeit oder einer anderen unerlaubten Handlung oder einer anderen Forderung oder Handlung, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder Leistung des Programms und anderer Informationen, die dem Lizenznehmer von MBS zur Verfügung gestellt werden, oder für die Bereitstellung oder Nichterbringung von Diensten oder Informationen.

Da einige Staaten die Haftungsbeschränkung für Folgeschäden oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt der oben genannte Haftungsausschluss möglicherweise nicht für den Lizenznehmer.

Ende der Vertragsbedingungen für Nutzer in der rechtlichen Zuständigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika

Vertragsbedingungen ausschließlich für Nutzer außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika

Abschnitt 6.1 beschreibt alle Garantieverpflichtungen von MBS, die gegenüber dem Lizenznehmer bestehen. Hiervon sind alle Regelungen ausgenommen, die das jeweils geltende Gesetz vorschreibt.

Ende der Vertragsbedingungen für Nutzer außerhalb der rechtlichen Zuständigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika

7. Daten des Lizenznehmers

Um den Lizenznehmer dabei zu unterstützen, die Ursache für ein Problem mit dem Programm zu finden, kann MBS vom Lizenznehmer fordern, Daten oder Systeminformationen an MBS zu senden. Der Lizenznehmer bleibt verantwortlich für (1) alle Daten, die der Lizenznehmer MBS zur Verfügung stellt, (2) die Auswahl und Durchführung von Verfahren und Steuerungsmöglichkeiten bezüglich Zugang, Sicherheit, Verschlüsselung, Nutzung und Übertragung von Daten (einschließlich personenbezogener Daten) und (3) Sicherung und Wiederherstellung gespeicherter Daten. Der Lizenznehmer wird an MBS keine Informationen senden oder anderweitig zur Verfügung stellen, die personenbezogen oder personenbeziehbar sind, egal ob es sich um Datenmaterial oder andere Formen handelt, und ist für angemessene Kosten und andere Beträge verantwortlich, die MBS aufgrund einer versehentlichen Informationsweitergabe oder einem Datenverlust entstehen können, einschließlich Forderungen Dritter.

8. Prüfung der Vertragseinhaltung

Der Lizenznehmer stimmt zu, für MBS schriftliche Aufzeichnungen und Systemdaten anzulegen, diese aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen, die dazu geeignet sind, überprüfbar zu bestätigen, dass der Lizenznehmer das Programm in Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag nutzt, was alle anwendbaren Nutzungsregeln und Regelungen zur Preisgestaltung mit einschließt. Der Lizenznehmer ist verantwortlich, dafür zu sorgen, dass (1) die Genehmigte Nutzung nicht überschritten wird und (2) die Nutzungsvereinbarung eingehalten wird. MBS ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Einhaltung des Vertrags durch Stichproben über Funktionen des Programms zu prüfen.

9. Allgemeines

a) Der Lizenznehmer stimmt zu, MBS sofort schriftlich über Missbrauch, Veruntreuung oder unbefugte Weitergabe, Darstellung oder Vervielfältigung des Programms zu informieren, sobald der Lizenznehmer davon Kenntnis erhalten hat. Der Lizenznehmer darf keine Daten der Registrierung für Dritte offenlegen.

b) Nichts in dieser Vereinbarung soll geltende Verbraucherrechte beeinflussen, die per Vertrag nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden können.

c) Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist sodann durch eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

d) Der Lizenznehmer darf das Programm nicht nutzen, exportieren oder re-exportieren außer in einer Weise, die durch die Gesetzgebung der Gerichtsbarkeit zulässig ist, in der das Programm erworben wurde. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, darf das Programm nicht exportiert oder re-exportiert werden (1) in ein Land, für das ein US-Embargo besteht, (2) ein Land, das in Titel 15, Teil 740, Ergänzung 1, Ländergruppe E des US-Bundesgesetzbuchs genannt ist, (3) an natürliche oder juristische Personen, die auf irgendeiner der Listen der US-Regierung als verbotene oder eingeschränkte Parteien genannt sind oder (4), in ein Land oder an eine Person, für die eine Ausfuhrgenehmigung des Deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle benötigt wird. Durch Nutzung des Programms bestätigt und garantiert der Lizenznehmer, sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste zu befinden. Er stimmt außerdem zu, diese Produkte nicht zu Zwecken nutzen, die durch Gesetze der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union verboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung oder Produktion nuklearer, raketentechnischer, chemischer oder biologischer Waffen.

e) Das Programm und die Verfahren zum Erwerb von Programm und Registrierung halten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ein. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung von MBS abrufbar, erhältlich unter https://www.bresink.com/privacy-de.html.

f) Jede Vertragspartei wird der jeweils anderen die angemessene Gelegenheit geben, eine Bestimmung zu erfüllen, bevor sie beansprucht, dass eine Regelung dieses Vertrags nicht eingehalten wurde. Die Parteien werden nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche zwischen den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung aufzulösen.

g) Weder der Lizenznehmer noch MBS sind für die Nichteinhaltung von Pflichten verantwortlich, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

10. Geografischer Gültigkeitsbereich und Anwendbares Recht

Beide Parteien stimmen der Anwendung der Gesetze des Landes zu, in dem der Lizenznehmer das Nutzungsrecht erhalten hat, um alle Rechte und Pflichten des Lizenznehmers, bzw. von MBS zu regeln, auszulegen und durchzusetzen, die sich aus dem Vertragsgegenstand ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze ergeben.

Das  Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird nicht angewendet. Alle Rechte und Pflichten unterliegen dem Gerichtsstand des Landes, in dem der Lizenznehmer das Nutzungsrecht erworben hat.

Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben vorbehalten.

2022-01-01